In Österreich ist das sogenannte Schnuppern während einer aufrechten Beschäftigung grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein generelles Verbot für Probearbeiten in einem anderen Betrieb. Schnuppern ist folglich auch für Erwachsene möglich, obwohl der Begriff vor allem bei jungen Menschen üblich ist.
Bevor du dich für ein Schnuppern neben dem aktuellen Job entscheidest, solltest du folgende Punkte beachten:
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Verbot durch Dienstgeber möglich
Auch wenn es kein allgemeines Verbot gibt, kann dein aktueller Arbeitgeber das Schnuppern unter Umständen verbieten. Die Grundlage dafür ist dein Arbeitsvertrag. Darin steht, ob du deinen Dienstgeber über Nebenbeschäftigungen informieren musst und ob er das erlauben muss. Halte dich an diese Vereinbarungen, sonst riskierst du eine Entlassung.
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Schnuppern gilt als Arbeit
Wenn du in einem anderen Betrieb schnupperst, dann handelt es sich dabei um ein weiteres Arbeitsverhältnis, also um eine Nebenbeschäftigung. Schnuppern ist in Österreich die umgangssprachliche Bezeichnung für Probearbeiten oder Job Shadowing. Von Schnuppern spricht man nur dann nicht, wenn du im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens – typischerweise bei einem Assessment-Center – kurze praktische Arbeitsaufgaben bzw. Arbeitserprobungen erledigst. Sobald du allerdings mindestens einen Tag in den Arbeitsprozess eines Betriebs eingebunden bist, für eine bestimmte Zeit anwesend sein musst, mithilfst oder auch nur zuschaust, dann ist das nicht deine Freizeit, sondern Arbeit.
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Nicht ohne Dienstvertrag und Bezahlung
Dein Schnuppern sollte aus diesem Grund auch bezahlt werden. Kläre deshalb vorher ab, was du verdienst und ob du vom jeweiligen Betrieb angemeldet wirst. Das ist das Wichtigste. Wenn du maximal ein paar Schnuppertage absolvierst, dann wirst du meistens geringfügig angemeldet und entlohnt werden.
Im Idealfall bekommst du auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag für diese Zeit. Je weniger Schnuppertage, desto unwahrscheinlicher ist das allerdings. Schau dir vor der Vereinbarung auch den Kollektivvertrag der jeweiligen Branche an. Manchmal sind Probearbeiten oder Praktika nicht im Kollektivvertrag berücksichtigt. Das wäre ein Nachteil, weil dir dann kein festgelegtes Mindestgehalt zusteht. Hast du irgendwelche Fragen oder Zweifel, lass dich von der AK beraten.
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Schnuppern im Urlaub
Damit du das Schnuppern während eines laufenden Dienstverhältnisses tatsächlich umsetzen kannst, musst du dafür (bezahlten oder unbezahlten) Urlaub nehmen. Achtung: Ein unbezahlter Urlaub lohnt sich nur dann, wenn das Schnuppern längere Zeit dauert und über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wird. Ist das nicht so, musst du aufpassen: Denn es kann sein, dass dadurch den vollständigen Schutz der staatlichen Sozialversicherung verlierst.
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Nur unter Aufsicht
Mach während des Schnupperns nur jene Arbeiten bzw. Aufgaben, die dir aufgetragen werden. Handle nur im absoluten Notfall auf eigene Faust, sonst kannst du im Schadensfall rechtliche Probleme bekommen.
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Passende Schnuppermöglichkeiten finden
Es gibt in Österreich keine große (Online-)Plattform mit Schnuppermöglichkeiten für Berufstätige. Du findest vielleicht Angebote von Firmen auf deren Webseiten oder in Jobbörsen. Mehr Erfolg hast du vermutlich, wenn du aktiv auf Unternehmen zugehst, Initiativbewerbungen verschickst und aktiv nach Schnuppermöglichkeiten fragst. Betriebe sind häufig offen für solche Anfragen. So lernen sie potenzielle neue Mitarbeiter:innen kennen.
Bedenke abschließend:
Grundvoraussetzung fürs Schnuppern ist eine erfolgreiche Bewerbung. Schau dich dazu auf unserer Webseite um. Wir haben viele nützliche Tipps für dich.